CITY TAX KOELN
Sparen Sie mit uns 5 % City Tax in Köln bei beruflich zwingend erforderlichen Hotelaufenthalten
Fakten zur Kulturförderabgabe (City Tax)
In Köln wird seit 01. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe (KFA) auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Übernachtungen in Zusammenhang mit Geschäftsreisen oder beruflichen Messebesuchen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
- 5 % auf den Bruttoübernachtungspreis
- ohne Frühstück
- ohne sonstige Leistungen
- Tageszimmer, No-Show, Kinder, Haustiere, Studenten, etc. unterliegen ebenso der Besteuerung
- Bescheinigungen müssen pro Gast gesondert ausgefüllt werden, Sammelbestätigungen (auch Arbeitgeberbescheinigungen) sind nicht zugelassen
- Achten Sie bei Bescheinigungen vor allem auf den Ausdruck „zwingend beruflich erforderlich“. Nach ersten Überprüfungen durch die Stadt wurden Arbeitgeberbescheinigungen, die z.B. nur den Ausdruck „beruflich erforderlich“ enthielten, für ungültig erklärt
Befreiungsmöglichkeiten zur Kulturförderabgabe (KFA)…
abhängig Beschäftigte (Angestellte):
In Köln müssen abhänging Beschäftigte für jeden beruflich zwingend erforderlichen Hotelaufenthalt und pro Gast eine Bescheinigung ausfüllen
Hinweis: Neue Bescheinigung ab 01.10.2019, dazu auch ein neues Merkblatt der Stadt Köln: Merkblatt Kulturförderabgabe Köln
- (komplett) ausgefüllte Eigenbescheinigung: –> Download Kulturförderabgabe Formular Köln
PLUS:
- Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers im entsprechenden Feld auf der Eigenbescheinigung
oder
- formlose Arbeitgeberbescheinigung
- aus der die „zwingend berufliche Erfordernis des Aufenthaltes“ hervorgeht (halten Sie sich an die Formulierung!)
- die Bestätigung des Arbeitgebers kann seit neuestem auch in der Reservierungsmail an das Hotel verfasst sein
oder
- Bei Buchung über ein „Geschäftskundenportal“ entfällt die Pflicht der Arbeitgeberbestätigung, wenn bei der Buchung im Text deutlich gemacht wird, dass die Buchung durch den Arbeitgeber erfolgt ist und dieser bestätigt, dass die Beherbergung zwingend beruflich erforderlich ist
oder
- Wenn der Arbeitgeber bucht UND zahlt
Vorsicht: Private Kreditkartenabrechnung mit späterer Reisekostenabrechnung mit dem Arbeitgeber gelten für die Stadt Köln nicht als „durch den Arbeitgeber gezahlt“. Die Zahlung muss direkt durch den Arbeitgeber an das Hotel erfolgen
oder
- Bei Hotels, in die in der Regel immer die gleichen Firmen ihre Mitarbeiter zu ausschließlich beruflich zwingend veranlassten Übernachtungen entsenden (zum Beispiel reine „Monteur“-Hotels), reicht eine Arbeitgeberbescheinigung pro Quartal, in der die betroffenen Mitarbeiter und Aufenthaltszeiträume aufgeführt sind. Hier ist eine vorherige Absprache zwischen Hotel und dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln nötig, um Handhabungsprobleme zu vermeiden
Kontakt für weitere Formulare oder Fragen:
- Kassen- und Steueramt, Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln
- Telefon +49 221 221-96913
- Kontakt per Mail: kulturfoerderabgabe@stadt-koeln.de
- Webseite mit allen Informationen und Downloads (teilweise auch Englisch):