CITY TAX KOELN

 Sparen Sie mit uns 5 % City Tax in Köln bei beruflich zwingend erforderlichen Hotelaufenthalten

Fakten zur Kulturförderabgabe (City Tax)

In Köln wird seit 01. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe (KFA) auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Übernachtungen in Zusammenhang mit Geschäftsreisen oder beruflichen Messebesuchen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.

  • 5 % auf den Bruttoübernachtungspreis
    • ohne Frühstück
    • ohne sonstige Leistungen
  • Tageszimmer, No-Show, Kinder, Haustiere, Studenten, etc. unterliegen ebenso der Besteuerung
  • Bescheinigungen müssen pro Gast gesondert ausgefüllt werden, Sammelbestätigungen (auch Arbeitgeberbescheinigungen) sind nicht zugelassen
  • Achten Sie bei Bescheinigungen vor allem auf den Ausdruck „zwingend beruflich erforderlich“. Nach ersten Überprüfungen durch die Stadt wurden Arbeitgeberbescheinigungen, die z.B. nur den Ausdruck „beruflich erforderlich“ enthielten, für ungültig erklärt

Befreiungsmöglichkeiten zur Kulturförderabgabe (KFA)…

abhängig Beschäftigte (Angestellte):

In Köln müssen abhänging Beschäftigte für jeden beruflich zwingend erforderlichen Hotelaufenthalt und pro Gast eine Bescheinigung ausfüllen

 

Hinweis: Neue Bescheinigung ab 01.10.2019, dazu auch ein neues Merkblatt der Stadt Köln: Merkblatt Kulturförderabgabe Köln

 

PLUS:

  • Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers im entsprechenden Feld auf der Eigenbescheinigung

oder

  • formlose Arbeitgeberbescheinigung
    • aus der die „zwingend berufliche Erfordernis des Aufenthaltes“ hervorgeht (halten Sie sich an die Formulierung!)
    • die Bestätigung des Arbeitgebers kann seit neuestem auch in der Reservierungsmail an das Hotel verfasst sein

oder

  • Bei Buchung über ein „Geschäftskundenportal“ entfällt die Pflicht der Arbeitgeberbestätigung, wenn bei der Buchung im Text deutlich gemacht wird, dass die Buchung durch den Arbeitgeber erfolgt ist und dieser bestätigt, dass die Beherbergung zwingend beruflich erforderlich ist

oder

  • Wenn der Arbeitgeber bucht UND zahlt
    Vorsicht: Private Kreditkartenabrechnung mit späterer Reisekostenabrechnung mit dem Arbeitgeber gelten für die Stadt Köln nicht als „durch den Arbeitgeber gezahlt“. Die Zahlung muss direkt durch den Arbeitgeber an das Hotel erfolgen

oder

  • Bei Hotels, in die in der Regel immer die gleichen Firmen ihre Mitarbeiter zu ausschließlich beruflich zwingend veranlassten Übernachtungen entsenden (zum Beispiel reine „Monteur“-Hotels), reicht eine Arbeitgeberbescheinigung pro Quartal, in der die betroffenen Mitarbeiter und Aufenthaltszeiträume aufgeführt sind. Hier ist eine vorherige Absprache zwischen Hotel und dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln nötig, um Handhabungsprobleme zu vermeiden

 

Kontakt für weitere Formulare oder Fragen:

 

 

Das Formular mit den Anlagen geben Sie bei Anreise im Hotel ab. So einfach ist es!

 

Ihre Bettensteuerbefreiung auf Geschäftsreise

Bettensteuerbefreiung geht ganz einfach: Sie werden nur bei privat veranlassten Reisen fällig. Sobald Sie geschäftlich unterwegs sind, kann das Hotel von der Berechnung und Weiterleitung der örtlichen Steuer (City Tax) an die Kommune absehen.

ABER: Die Hotels sind durch die Städte angewiesen, die Steuer erst dann von der Zimmerrechnung zu nehmen, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass die Übernachtung beruflich bedingt ist.

Jede Stadt fordert andere Nachweise, deshalb sind Sie hier auf dieser Seite genau richtig. Sie finden hier stets aktuell alle Informationen und Vorlagen, die Sie in den einzelnen Städten steuerfrei schlafen lassen.